Der Vermieter legt Wert darauf, dass Gäste einen angenehmen Urlaub genießen können und im besten Fall zu Stammgästen werden. Sollte trotz allem einmal etwas nicht so sein, sollte in jedem Fall zuerst dieser Punkt besprochen werden. Ausgehend von unseren moralischen Vorstellungen vermieten wir das Ferienhaus nur an Ehepaare und Familien. Sollten unter den Gästen mehrere Paare sein, möchten wir, dass alle Paare verheiratet sind, soweit diese im gleichen Zimmer übernachten.
Das Haus ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen ist im kompletten Haus untersagt.
Durch eine vom Vermieter bestätigte Buchung wird zwischen Gast des Ferienhauses und dem Vermieter des Ferienhauses ein zeitlich befristeter Mietvertrag abgeschlossen. Es dürfen vom Gast nur die in der Buchung angegebenen Gäste im Ferienhaus untergebracht werden. Die Übernachtung von nicht genehmigten Übernachtungsgästen ist untersagt. Bei Unterbringung nicht genehmigter Übernachtungsgäste, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung festlegen. Die vereinbarte Miete bleibt davon unberührt. Der Gast ist nicht berechtigt das Ferienhaus als Wohnsitz anzugeben.
Freiwillige Eventualleistungen des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast für die vereinbarte Dauer ein Ferienhaus im vereinbarten Zustand und den gesetzlichen Vorschriften zu überlassen. Der Zustand und die Ausstattung wird auf der Internetseite des Ferienhauses extra näher beschrieben.
Der Gast ist berechtigt, das Haus bzw. die gemieteten Teilbereiche im üblichen Umfang als Ferienhaus für den vereinbarten Zeitraum zu nutzen. Der Gast ist verpflichtet das Haus und die Außenanlagen schonend zu behandeln. Das Ferienhaus beschränkt sich auf das Wohnhaus des Ferienhauses bzw. die gemieteten Teilbereiche. Die ehemaligen Wirtschaftsgebäude des früheren Bergbauernhofs wie Stall, Scheune usw. werden nicht mit vermietet und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden.
50% des Buchungspreises ist gleich nach der Buchung per Überweisung zu begleichen. Der Rest des Buchungspreises so wie die Kaution ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu begleichen. Ist der Gast mit den Zahlungen überfällig, kann der Vermieter das Ferienhaus an andere Gäste vermieten und/oder die Vereinbarung kündigen. Sollte es dem Vermieter nicht möglich sein das Ferienhaus für den vereinbarten Zeitraum an einen anderen Gast zu vermieten, ist der Mietausfall vom Gast zu tragen, mindestens jedoch in der Höhe der Stornogebühren. Der Gast erhält nur Zugang zum Ferienhaus, wenn alle Zahlungsverpflichtungen beglichen wurden. Die Zahlungen sind an das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Vermieters zu bezahlen.
Sollte der Gast die Reise nicht antreten können, berechnen wir für die Stornierung folgende Gebühren.
Hinweis: Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie bei jeder beliebigen Versicherung buchen. Angebote für Reiserücktrittsversicherungen erhalten Sie im Internet oder Sie fragen einen Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens.
Die Kaution ist entsprechend den Zahlungsbedingungen zu entrichten. Die Kaution erhält der Gast innerhalb von 2-4 Wochen nach Reiseende per Überweisung zurück, soweit das Haus in einem vereinbarungsgemäßen Zustand verlassen wird.
Unter Endreinigung verstehen wir nicht, dass wir das Geschirr spülen und den Müll nach draußen bringen. Bitte bringen Sie vor Ihrer Abreise den Müll in Müllbeuteln an die vorgesehenen Stellen und das gespülte Geschirr an den vorgesehen Platz. Bitte hinterlassen Sie das Haus einfach in einem Zustand, wie Sie es von Gästen erwarten würden, wen es Ihr Haus wäre.
Haustiere sind nicht gestatet.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Ferienhaus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf, der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Ferienhaus durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Ferienhaus des Vermieters ausgehende Belästigungen beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter zu melden und durch Geldleistung zu ersetzen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentlich kurzzeitig, vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Notfällen das Mietobjekt jederzeit betreten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden soweit dies zusätzlich gebucht wurde.
Feuer ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nach Einweisung zum Beheizen des Kachelofens erlaubt. Der Kachelofen darf nur mit trockenem unbehandeltem Holz beheizt werden. Für einen Grill ist Feuer nur in einem zugelassenen Grill im Freien an der für den Grill vorgesehenen Stelle erlaubt, soweit zur Befeuerung ausschließlich Holzkohle und zugelassene Grillanzünder verwendet werden. Auch ein Gasgrill darf an der vorgesehenen Grillstelle verwendet wenden.
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, Behörden etc.).
Als Gerichtsstand gilt der Wohnort des Vermieters, in diesem Fall das Amtsgericht Schwandorf oder das ggf. nächstliegende Gericht.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.